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SV Ubbedissen 09 e.V.
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Mitgliedschaft

Mitgliedschaft im SV Ubbedissen 09

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird jeweils für das laufende Kalenderjahr abgeschlossen. Kündigungen werden zum 31.12. des jeweiligen Jahres wirksam. Der Verein stellt für jede Kündigung eine Austrittsbescheinigung aus.

 

Beiträge

Jedes Vereinsmitglied wird in der Mitglieder-Verwaltung als Einzelperson geführt. Entsprechend wird der Jahresbeitrag für jedes Mitglied einzeln und separat ermittelt und eingezogen. Daraus ergeben sich die Beitragsarten.

Beispiel: Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern zahlt 2x BA 06 + 2x BA 03 = € 222,00 pro Jahr. Bei mehr als 2 Kindern einer Familie bleiben das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei (BA 04).

 

Aufnahmegebühr

Für die Aufnahme eines neuen Mitgliedes wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 5,00 erhoben.

 

Ermäßigungen

Schüler und Studenten über 18 Jahre erhalten - gegen Vorlage einen Ausweises - 20,00€ als Beitragsermäßigung zurück überwiesen. Die Erstattung erfolgt jährlich nach Abbuchung des Mitgliedsbeitrages, dafür ist jedes Jahr eine neue aktuelle Bescheinigung vorzulegen. Rückwirkende Erstattungen für vergangene Jahre sind nicht möglich.

 

Rückbuchungen

Für Rückbuchungen erhebt der Verein einen Verwaltungsaufschlag in Höhe von 5,00€

 

Wann werden die Beiträge fällig?

Die Jahresbeiträge werden jeweils am 10. März im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.

Tritt ein Mitglied im Laufe des Jahres - aber nach dem 1. März - ein, wird der anteilige Jahresbeitrag jeweils am 10. November eingezogen.

Tritt ein Mitglied nach dem 1.Oktober eines Jahres ein, wird im laufenden Jahr kein Beitrag fällig. Der Beitrag für das nächste Jahr wird am 10. März des Folgejahres abgebucht.

 

Bildungspaket

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (ALGII / Hartz IV) oder auf Kinderuzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach BB XII haben, kann der Vereinsbeitrag beim Jobcenter oder beim Sozialamt beantragt werden.

Die Elter müssen den "Grundantrag" stellen und den "Antrag 7b" vom Verein beilegen. Der Antrag 7b wird vorher vom Verein ausgestellt und zur Antragsstellung mitgenommen.

Die Beiträge werden direkt an den Verein ausgezahlt.

Allerdings muss der Antrag jeweils nach 6 Monaten erneut ausgestellt werden.

Vielen Dank unseren
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